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Hund anmelden

Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

Schritt 1

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Hunde

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  • Kommunenauswahl

    Auswahl Ihrer Kommune

  • Ihre Informationen

    Persönliche Angaben und Kontaktdaten

  • Hundeinformationen

    Daten des/der Hunde/s

  • Gebührenübersicht

    Übersicht der Gebühren

  • Bestätigung

    Daten überprüfen

  • Abschluss

Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

  • Sie halten einen Hund
  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Transponder Haftpflichtversicherung

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG ST)
Gemeinde Hohe Börde
Gemeinde Hohe Börde
Bördestraße 8
39167 Hohe Börde

039204-781501
039207-781400
https://www.hoheboerde.de/

Ortschaft

Verwaltet durch <br>Gemeinde Hohe Börde


Die Steuern für Hohe Börde im Überblick

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Nicht ermäßigt

Ermäßigt

Gefährlich

1. Hund
45 €
22.5 €
360 €
2. Hund
84 €
42 €
540 €
3. Hund
108 €
54 €
720 €
Es gelten folgende Ermäßigungen
  • Hunde, die die für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde vorgeschriebene Prüfung vor Leistungsprüfern der zuständigen Fachorganisation mit Erfolg abgelegt haben und für den Zivilschutz, Katastrophen-schutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen.
  • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern neben persönlichen Zwecken auch zur Ausübung des Wachdienstes dienen.
  • Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und neben persönlichen Zwecken auch der Jagd dienen
Es gelten folgende Hundearten als gefährlich
  • American Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier